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Details: SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG (109859h) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 7. Mai 2024 um 11:00 Uhr

Termin:
Dienstag, den 07. Mai 2024 um 11:00 Uhr
Ort:
Konferenzzentrum Adria des Seepark Hotels
Universitätsstraße 104
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft nachweist.
Nachweisstichtag:
27.04.2024
Abgabetermin Nachweis:
02.05.2024
Nachweis:
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Übermittlung:
Post
an die Adresse der Gesellschaft in 9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89
E-Mail
investor.relations@sw-umwelttechnik.com (mit qualifizierter elektronischer Signatur)
SWIFT
GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599; ISIN AT0000808209 im Text angeben)
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Vollmacht muss einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Das Vollmachts- und Widerrufsformular, das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) heruntergeladen werden kann, ist zwingend zu verwenden.
Frist für Vertretungsvollmachten:
06.05.2024
Übermittlung:
Post
an die Adresse der Gesellschaft in 9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89
Telefax
+43 463 32109 795
Veröffentlicht auf EVI am 02.04.2024

Einladung

Der Vorstand der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, FN 109859 h, lädt zur

27. ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 7. Mai 2024 um 11:00 Uhr
im Konferenzraum Adria des Seepark Hotels, Universitätsstraße 104, 9020 Klagenfurt

Fax: +43 463 32109 795
Internetseite: www.sw-umwelttechnik.com

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

5. Beschlussfassung über

  1. den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 5.5.2022 unter gleichzeitiger neuerlicher Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
  2. die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag dieser Beschlussfassung die eigenen Aktien auf jede gesetzlich zulässige Art wieder zu veräußern, wobei der Vorstand ermächtigt ist, für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts zu beschließen
  3. die Ermächtigung des Vorstandes, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne Nennwert ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen

6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023

7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

8. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024

Bereitstellung von Informationen gemäß § 108 Abs 3 und Abs 4 AktG:

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 16. April 2024, bei der Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89, Abteilung Investor Relations, oder auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) Einsicht in folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und Abs 4 AktG zu nehmen: 

  • Einberufung der Hauptversammlung
  • Geschäftsbericht 2023, darin enthalten:
    • Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht
    • Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes
    • Bericht des Aufsichtsrates 
    • Corporate Governance Bericht
  • Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 samt Anhang und Lagebericht
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8
  • Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023
  • Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
  • Vorstandsbericht gemäß § 65 Abs 1b Satz 3 iVm §170 Abs 2 und § 153 Abs 4 AktG 
  • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht nach § 114 AktG

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG (§ 106 Z 5 AktG)

Die Aktionäre werden ausdrücklich auf ihre Rechte nach § 109 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten), § 110 AktG (Beschlussvorschläge von Aktionären), § 118 AktG (Auskunftsrecht) und § 119 AktG (Antragstellung in der Hauptversammlung) hingewiesen. Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) zugänglich. Das Aktionärsverlangen nach § 109 AktG muss der Gesellschaft spätestens am 16. April 2024 (21. Tag vor der HV) zugehen, Beschlussvorschläge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten müssen der Gesellschaft nach § 110 AktG spätestens am 25. April 2024 (7. Werktag vor der HV) zugehen.

Die Übermittlung des Verlangens nach § 109 AktG hat schriftlich (handschriftlich unterfertigt) an die Adresse A‑9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89, mittels Post, Boten oder mittels E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur an investor.relations@sw-umwelttechnik.com zu erfolgen. Für das Verlangen nach § 110 AktG genügt die Übermittlung an die Gesellschaft mittels Post an die Adresse A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89, schriftlich oder auch per Telefax (+43 463 32109 795) oder per E-Mail an investor.relations@sw-umwelttechnik.com.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 128 Abs 4 AktG

Die Aktionäre werden ausdrücklich auf ihr Recht nach § 128 Abs 4 AktG (Beantragung einer Stimmrechtsbestätigung) hingewiesen. Weitergehende Informationen zu diesem Aktionärsrecht gemäß § 128 Abs 4 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) zugänglich.

Informationen zum Datenschutz der Aktionäre

Die SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG die verantwortliche Stelle. Die SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG bedient sich zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurde, nicht mehr notwendig sind und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG oder umgekehrt von der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@sw-umwelttechnik.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG
Bahnstraße 89, A-9020 Klagenfurt
Fax: +43 463 32109 795

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sw-umwelttechnik.com zu finden.

Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag für die Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 27. April 2024, Tagesablauf. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist bei depotverwahrten Inhaberaktien mittels Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG zu erbringen. Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft schriftlich an die Adresse A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89 mittels Post, Boten, E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur an investor.relations@sw-umwelttechnik.com oder mittels Übermittlung über das SWIFT-Kommunikationsnetzwerk spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen, das ist bis längstens 2. Mai 2024. Die SWIFT-Adresse der Gesellschaft lautet: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599; wir ersuchen darum, die ISIN AT0000808209 im Text anzugeben).

Vertretung durch Bevollmächtigte gemäß §§ 113 f AktG (§ 106 Z 8 AktG) 

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Vollmachten können bis spätestens (einlangend) 6. Mai 2024, 16:00 Uhr, per Post an die Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89, oder per Telefax (+43 463 32109 795) übermittelt werden. Andernfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs 3 AktG). Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 5.278.012,73 und ist in 725.999 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Somit bestehen zum Zeitpunkt der Einberufung insgesamt 725.999 Stimmrechte. 

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu gewährleisten, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort der Hauptversammlung einzufinden und einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt am 7. Mai 2024 ab 10:30 Uhr.

Klagenfurt, im April 2024

Der Vorstand

https://www.evi.gv.at/b/pi/bl2-cdg